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Deine Angaben werden nach dem schweizerischen Gesetz angewendet.
Die Schweigepflicht nach Strafgesetzbuch (Artikel 321 StGB) für Ärzte und Hilfspersonen.
Als solche kommen z.B. Krankenpfleger, medizinische Praxisassistenten und
Ergo- und Physiotherapeuten und IT-Dienstleister (Unternehmen) in frage /zum Zuge.
Deine Daten unterliegen dem Schweige Gesetz. Sie werden nicht weitergegeben.

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